Im Trägerverbund der MEDIAN Unternehmensgruppe B.V. & Co KG halten wir neben dem großen Angebot an Rehabilitationskliniken auch Kliniken mit einer Akutversorgung vor. Diese sind als Krankenhäuser mit Regelversorgung nach §108 Nr. 3 SGB V klassifiziert und für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie für Beihilfeberechtigte zugelassen. Eine vorherige Genehmigung der Behandlung durch die Krankenkasse ist nicht notwendig.
Insbesondere im Fachgebiet der Neurologie bieten wir im Rahmen der Neurologischen Frührehabilitation (Phase B) diese Akutleistung an. Darüber hinaus können Sie auch eine geriatrische Akutversorgung in Anspruch nehmen.
Schritt 1: Veranlassung | Die Akutbehandlung erfolgt direkt auf Veranlassung eines Klinikarztes oder des Sozialdienstes. Sie besprechen den bevorstehenden Aufenthalt für die neurologische oder geriatrische Akutversorgung und können dabei direkt Ihre Wunschklinik angeben. |
Schritt 2: Terminvereinbarung | Der Klinikarzt bzw. Sozialdienst vereinbart direkt einen Termin für die Übernahme der Behandlung. |
Schritt 3: Verlegung | Sie werden direkt in die Klinik verlegt. |
In den Fachbereichen der Psychosomatik und Psychiatrie werden darüber hinaus stationäre Krankenhaus-Akut-Behandlungen gemäß §39 SGB V angeboten. Kostenträger sind auch hier alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Beihilfe, Heilfürsorge, Berufsgenossenschaften sowie sonstige Träger.
Schritt 1: Einweisung | Die Einweisung ins Krankenhaus erfolgt direkt durch den niedergelassenen Arzt. Sie können Ihrem Arzt direkt Ihre Wunschklinik mitteilen. |
Schritt 2: Vorgespräch und Terminvereinbarung | Je nach Klinik und Situation findet eine ambulante Voruntersuchung sowie ein Kennenlerngespräch statt. Hierbei wird der Aufnahmetermin abgestimmt |
Schritt 3: Aufnahme | Schnellstmögliche Aufnahme in die Akutbehandlung. |