Die medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, die gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen.
Eine medizinische Rehabilitation kann von Ihnen, von Ihrem Arzt oder im Fall eines Krankenhausaufenthaltes vom jeweiligen Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Nach Prüfung der sozialmedizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien erhalten Sie einen Bescheid.
Mögliche Kostenträger:
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen eine Rehabilitation und bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten der Durchführung - ob ambulant, teilstationär oder stationär.
Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Rehabilitation.
Sie können mit dem Antrag direkt eine Wunschklinik angeben, in der Sie die medizinische Rehabilitation wahrnehmen möchten.
Sie stellen gemeinsam mit Ihrem Arzt den Reha-Antrag bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Dabei stellen die Kostenträger Antrags-Formulare bereit und Ihr Arzt reicht zusätzlich einen Arztbrief und die Wunschklinik mit ein.
Sie erhalten die Kostenübernahme oder eine entsprechende Ablehnung des Reha-Antrages. Bei einem negativen Bescheid haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Bei positiver Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik einen Aufnahmetermin und weitere Unterlagen zur Vorbereitung auf Ihre Rehabilitation.