Sie besprechen Ihren Bedarf an einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankung mit einer entsprechenden Fachambulanz oder Suchtberatungsstelle.
In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater können nur Sie persönlich das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen.
Die Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankung erfolgt mit Ihnen zusammen durch eine Fachambulanz für Suchtkranke oder Suchtberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Blaues Kreuz oder andere), einen Kliniksozialdienst, ein Gesundheitsamt oder den betrieblichen Sozialdienst. Dem Antrag wird ein Sozialbericht und eine Arztbericht sowie die Wahl der Wunschklinik beigelegt.
Sie erhalten die Kostenübernahme oder eine entsprechende Ablehnung des Reha-Antrages. Bei einem negativen Bescheid haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen. Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Akutkrankenhaus notwendig sein, planen Sie diese bitte rechtzeitig ein.