Auch als Rentner haben Sie Anspruch auf eine Rehabilitation. Denn SGB V § 11 gesteht Ihnen sinngemäß das Recht zu, alle medizinischen Leistungen zu beanspruchen, die nötig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Wichtigster Unterschied zur Reha für Berufstätige ist, dass bei Rentnern nicht die gesetzliche Rentenversicherung der Kostenträger ist, sondern in aller Regel die Krankenversicherung, sei es die gesetzliche Krankenversicherung oder – je nach Tarif – die private.
Ihr Recht auf medizinische Rehabilitation in der Rente wurde 2017 noch einmal gestärkt: Durch eine Überarbeitung von § 40 SGB V wurde aus der Ermessensleistung eine Pflichtleistung für die gesetzlichen Krankenkassen.
Grundsätzlich haben Sie als Rentner immer dann Anspruch auf eine Reha-Behandlung, wenn alle anderen Maßnahmen zur Heilung der Krankheit ausgeschöpft wurden und keine Verbesserung mehr bringen würden. Bevor Sie eine stationäre Reha wahrnehmen können, müssen zuerst ärztliche Behandlungen und ambulante Therapien genutzt werden – oder aber es muss eindeutig sein, dass solche Maßnahmen nicht möglich oder nicht sinnvoll wären.
Ebenso wichtig ist, dass die stationäre Rehabilitation Aussicht auf Heilungserfolg haben muss, um genehmigt zu werden.
Um den Reha-Aufenthalt bewilligt zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung stellen (hier finden Sie Antragsformulare zum Download). Sollte bei Ihnen als Rentner ausnahmsweise nicht die Krankenversicherung der zuständige Kostenträger sein, ist dies auch kein Problem. Die Versicherung ist ohnehin verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Lassen Sie sich bei der Antragsstellung am besten von Ihrem Arzt unterstützen. Sie benötigen ohnehin ein Gutachten Ihres Arztes, dass nur ein Reha-Aufenthalt Ihr Leiden lindern oder beseitigen kann. Sollte es sich um eine Anschlussheilbehandlung handeln, also eine Reha nach einer Operation (im Gegensatz zur sogenannten konservativem Reha), unterstützt sie das operierende Krankenhaus bei der Antragsstellung.
Nach Eingang Ihres Reha-Antrags muss Ihre Kasse innerhalb von drei Wochen über die Bewilligung der Leistung entscheiden. Falls ein weiteres Gutachten nötig ist, kann sich diese Frist aber bis auf fünf Wochen verlängern. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls telefonisch nach dem Stand Ihres Antrags.
Sie müssen sich zudem darauf einstellen, dass Ihr Antrag womöglich zunächst abgelehnt wird. Das kann viele Gründe haben:
Wird Ihr Reha-Antrag per Bescheid abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Kostenträger innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einlegen. Begründen Sie in Ihrem Widerspruch noch einmal, dass alle anderen Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit gescheitert bzw. keine weiteren Maßnahmen zielführend seien und nur eine Rehabilitation den gewünschten Behandlungserfolg bringen werde. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit. Auch beim Formulieren des Widerspruchs sollten Sie sich an Ihren Arzt wenden.
MEDIAN ist mit rund 120 Kliniken in ganz Deutschland vertreten. Sie finden unsere Rehakliniken in 13 Bundesländern. Dabei decken wir jedes Behandlungsgebiet ab von Orthopädie über Kardiologie bis zu Psychosomatik und Psychiatrie. Auf unserer Rehaklinik-Standortkarte können Sie nach Ihrem gesuchten Behandlungsgebiet filtern und so die für Sie richtige MEDIAN Klinik finden. Prinzipiell können Sie Ihre Klinik frei wählen, indem Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Die Einrichtungen von MEDIAN sind auf die Bedürfnisse von Rentnern und älteren Menschen eingestellt. Einige Rehakliniken zählen außerdem die Geriatrie zu ihrem Behandlungsspektrum, sind also auf altersbedingte Krankheiten spezialisiert.
In aller Regel können Sie eine zweite Reha erst nach vier Jahren machen. Anträge für Reha-Aufenthalte für Rentner, die in einem kürzeren Zeitabstand aufeinanderfolgen, werden meist zunächst einmal abgelehnt. Wenn es allerdings dringend medizinisch notwendig ist, kann die Reha in Ausnahmefällen auch schon früher bewilligt werden.
Abgesehen davon, dass Hilfe bei der Antragsstellung, Anmeldung etc. sicherlich willkommen ist, können Angehörige von Rentnern sehr gerne als Begleitperson "dabei sein". In vielen MEDIAN Kliniken ist eine extra Aufbettung im gleichen Zimmer möglich. Alternativ können Angehörige älterer Menschen als Begleitpersonen nur tagsüber in die Rehaklinik kommen. Wenn möglich, kann die Begleitperson zeitgleich selbst Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen, welche extra beantragt oder berechnet werden.
Wer pflegt, muss selbst gesundheitlich fit bleiben. Und die Pflege kann eine körperliche und psychisch sehr anstrengende Aufgabe sein. Daher haben auch pflegende Angehörige Recht auf eine Rehabilitation. Die zu pflegende Person wird während Ihres Reha-Aufenthalts selbstverständlich versorgt – in vielen Rehakliniken kommt sie im selben Zimmer unter.