Die Beantragung einer Betreuung in der Soziotherapie erfolgt über den Sozialhilfeträger. Dieser benötigt einen Sozialhilfeantrag, einen so genannten Teilhabe - bzw. Hilfeplan und einen Arztbericht. Im Falle einer gesetzlichen Betreuung die Einwilligung Ihres gesetzlichen Betreuers.
Die Beantragung einer soziotherapeutischen Betreuung erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch einen gesetzlichen Betreuer, den Sozialdienst eines Krankenhauses, das Gesundheitsamt oder eine Suchtberatungsstelle. Auch Sie als selbst Betroffener können einen Antrag stellen. In allen Fällen bietet unser für die Aufnahme zuständiger Mitarbeiter, falls gewünscht, Unterstützung an.
Gemeinsam mit Ihrem zuständigen Betreuer wählen Sie eine mögliche Einrichtung aus und vereinbaren dort einen Erstbesuch, um sich die Einrichtung anzuschauen und entscheiden zu können, ob diese zu Ihnen passt.
Eine soziotherapeutische Betreuung wird in der Regel bei dem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Der Sozialhilfeträger benötigt einen Sozialhilfeantrag, einen so genannten Teilhabe - bzw. Hilfeplan und einen Arztbericht. Im Falle einer gesetzlichen Betreuung die Einwilligung Ihres gesetzlichen Betreuers.
Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des beantragten Hilfebedarfs, der meist im Rahmen einer so genannten Teilhabe- oder Hilfeplankonferenz erfolgt
Sie erhalten eine Kostenzusage, in der Ihnen die soziotherapeutische Betreuungseinrichtung und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Betreuungseinrichtung wird gleichzeitig informiert. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen.
Die Einrichtung schickt Ihnen eine Einladung mit Ihrem Aufnahmetermin. Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Krankenhaus notwendig sein, sollten Sie diese rechtzeitig vorher einplanen.