Die Antragstellung für eine Reha wird gemeinsam vom Patienten und dem behandelnden Arzt erstellt. Die nötigen Unterlagen sind hierbei eine ärztliche Bescheinigung, ein Arztbericht sowie ein eigenes persönliches Schreiben. Alle Dokumente müssen an den zuständigen Kostenträger geschickt werden.
Dank der neuen, im Jahr 2016 in Kraft gesetzten Reha-Richtlinien ist der Antragsprozess heute um vieles vereinfacht. Statt eines zeitaufwendigen zweistufigen Bescheinigungsverfahrens kann nun jeder Arzt, selbst der zuständige Hausarzt, eine medizinische Reha verordnen. Die Art der Erkrankung und Notwendigkeit der Reha muss im Zuge der Antragstellung zuerst von einem Arzt begründet werden. Neben einer Diagnose und vorgeschlagener Therapiemaßnahmen sollen hier auch die Einschränkungen des Betroffenen im Alltag erklärt werden. Ausführliche Bescheinigungen und Berichte sowie ein detailliertes persönliches Schreiben lohnen sich, da die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung somit steigt. Die unterschiedlichen Kostenträger bieten online eine Vielzahl an vorgefertigten Formularen an, die schnell und einfach heruntergeladen und angepasst werden können.
Die Aufnahmebescheinigung für eine ambulante oder stationäre Reha wird vom zuständigen Rehabilitationsträger ausgestellt. Infrage kommen hier unter anderem die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.
Während der medizinischen Reha muss keine eigene Krankmeldung ausgestellt werden. Um von der Arbeit freigestellt zu werden, ist es ausreichend, die Bescheinigung des Rehabilitationsträgers dem Arbeitgeber vorzulegen, welche Beginn und voraussichtliche Dauer der Reha enthält. War der Patient vor der Reha arbeitsfähig, muss der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlungen leisten.