Wenn Sie bereits eine Reha gemacht haben, stellt sich die Frage, wann und wie oft Sie erneut Anspruch auf eine Rehabilitation haben.
In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist. Dies greift dann, wenn eine besonders große medizinische Erfordernis gegeben ist und eine zeitnahe Behandlung nötig ist, um Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu schützen. Wenn Sie für die gleiche Krankheit zweimal kurz hintereinander Reha beantragen, ist dies meist schwer zu begründen. Wenn es sich aber um verschiedene Erkrankungen handelt, kann das durchaus der Fall sein. Sie könnten etwa letztes Jahr eine orthopädische Reha gemacht haben und in der Zwischenzeit ein psychosomatisches Leiden entwickelt haben, welches dringend behandelt werden muss.
Wie oft Sie eine Reha machen können, hängt im Einzelfall also vom Krankheitsbild ab, zudem auch von den bisher durchgeführten Maßnahmen, um Sie zu heilen, sowie vom voraussichtlichen Behandlungserfolg eines erneuten Reha-Aufenthalts.
Soll demnach eine Reha öfter hintereinander (nach weniger als vier Jahren) erfolgen, müssen die Notwendigkeit (etwa zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit), die Erfolgsaussichten einer langfristigen Verbesserung (positive Rehabilitationsprognose) und das Scheitern anderer Maßnahmen im Antrag sehr gut begründet und mit entsprechenden Nachweisen belegt sein. Ihr Arzt ist der beste Ansprechpartner, Ihnen hierbei zu helfen.
Hier finden Sie weitere Infos zu Ihrem Recht auf Reha!