Die stufenweise Wiedereingliederung zurück in den Arbeitsalltag wird in Deutschland je nach Umständen von verschiedenen Rehabilitationsträgern übernommen. In Frage kommen die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder die Unfallversicherung des Patienten.
Das Ziel einer stufenweisen Wiedereingliederung ist es, arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach länger andauernder Erkrankung und Rehabilitation wieder Schritt für Schritt in den regulären Arbeitsalltag einzuführen. Der Patient wird nach Einverständnis auf der Seite des Arbeitnehmers somit allmählich wieder an die volle Arbeitsbelastung herangeführt. Die Stufenweise Wiedereingliederung findet meist gleich im Anschluss an eine Rehabilitation statt. Der Patient ist während der Stufenweisen Wiedereingliederung noch krankgeschrieben. Mit Ausnahme von Zusatzvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der Wiedereingliederung erhält der Patient kein Arbeitsentgelt, sondern durch die Rehabilitationsträger bereitgestellte Lohnersatzleistungen.
Die Wiedereingliederungskosten nach einer Reha können in Form von Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld vergütet werden. Abhängig davon, ob die Rehabilitation und Wiedereingliederung durch Krankheit, Unfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit hervorgerufen wurden, tritt je nach Sachlage der entsprechende Träger ein. Obwohl der Arbeitgeber zu keinen Leistungen währen der Wiedereingliederung verpflichtet ist, besteht für ihn die Möglichkeit freiwillig Arbeitsentgelt zu entrichten. Dies kann allerdings zu einer Kürzung der Ersatzleistung führen.