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Berufsanerkennung als Pflegekraft

Junge Pflegerin unterstützt eine ältere Patientin beim Aufstehen

Generell sind in Deutschland die Voraussetzungen für die Ausbildung und der Zugang für Berufe im Gesundheitswesen einheitlich geregelt, da es sich um bundesrechtlich reglementierte Berufe handelt. Damit Sie als Pflegekraft arbeiten dürfen, müssen Sie sich den im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.

Einen Überblick über die berufliche Anerkennung in Deutschland erhalten Sie mithilfe des Anerkennungsfinder des Bundesministeriums.

Die 9 Schritte zur Berufsanerkennung als Pflegekraft in Deutschland

1. Deutsch B2 Zertifikat erhalten

Um als Pflegekraft in Deutschland arbeiten zu können, ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen besonders wichtig. Bereits für die Antragsstellung der Berufsanerkennung ist ein Deutsch-B2-Zertifikat von einer anerkannten Sprachschule (telc, öSD, Goethe) erforderlich.
 

2. Bundesland aussuchen

Vor der Antragsstellung ist die Auswahl eines Bundeslandes wichtig, in dem der Antrag gestellt wird. In der Überlegung sollte berücksichtigt werden, in welchem Bundesland die besten Chancen bestehen, schnell die Berufsanerkennung zu erhalten, wo der zukünftige Arbeitgeber und Wohnort sein soll. Da sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, sollten Sie diese auf jeden Fall vergleichen. Beispielsweise muss in einigen Bundesländern eine Einstellungszusage vorgelegt werden.
 

3. Dokumente übersetzen & beglaubigen

Vor der Antragsstellung für die Berufsanerkennung, sollten alle wichtigen Unterlagen vollständig vorhanden sein. Viele Unterlagen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und als amtlich beglaubigte Kopie vorliegen. Dies ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument identisch ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine Behörde oder einen Notar.

Weiterhin ist zu beachten, dass alle fremdsprachigen Unterlagen ins Deutsche übersetzt werden. Dabei müssen die Dokumente von einem in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Es muss erkennbar sein, dass der Übersetzer eine Übersetzung des landessprachlichen Originaldokuments angefertigt hat.

Zusätzlich muss das Diplom/das Abschlusszeugnis der medizinischen Ausbildung sowie ggf. die Berufszulassung mit einem Haager Apostille versehen werden.

Für die Beantragung der Berufsanerkennung müssen folgende Dokumente von einem in Deutschland öffentlich bestellten bzw. beeidigten Übersetzer übersetzt werden:

Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung:

  • detaillierte Fächerauflistung, mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl
  • Fächer- und Notenübersicht
  • Nachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung

Weitere Nachweise:

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung: Nachweis / Urkunde über die Änderung des Namens (z. B. Heiratsurkunde)
  • Strafregisterauszüge (die Bescheinigung darf bei der Ausreise nicht älter als drei Monate sein)

Folgende Dokumente benötigen eine Haager Apostille:

  • Diplom bzw. Abschlusszeugnis der medizinischen Ausbildung
  • Berufszulassung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
     


4. Deutschsprachiger Lebenslauf

Für den Antrag der Berufsanerkennung ist auch ein Lebenslauf notwendig. Dieser muss in deutscher Sprache verfasst und nachvollziehbar sein.  
 

5. Ärztliches Attest

Für die Ausstellung der Berufsanerkennung wird zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Aus diesem ärztlichen Attest muss hervorgehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs in der Lage sind.
 

6. Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme

Die meisten Landesämter verlangen einen Nachweis, dass Sie in dem Bundesland, in dem Sie die Berufsanerkennung beantragen, beabsichtigen zu arbeiten. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Art des Nachweises. In einigen Bundesländern müssen Sie nur angeben, dass Sie Vorhaben in dem Bundesland zu arbeiten oder nachweisen, dass Sie einen festen Wohnsitz in dem Bundesland haben. In vielen anderen Bundesländern müssen eine Einstellungszusage bzw. ein Arbeitsvertrag vorliegen.  
 

7. Antrag auf Berufsanerkennung stellen

Sobald alle benötigten Unterlagen vollständig sind müssen diese an das zuständige Landesamt per Post verschickt werden. Prüfen Sie vorher die Unterlagen auf Vollständigkeit und prüfen und kontrollieren Sie, ob die Anweisungen der zuständigen Landesregierung korrekt von Ihnen befolgt wurden. Die Anweisungen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Landesregierung.
 

8. Landesamt prüft die Unterlagen

Nachdem die Unterlagen beim zuständigen Landesamt eingereicht wurden, wird der Antrag auf Berufsanerkennung geprüft. Dabei wird ebenso geprüft, ob ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind, mindestens B2 Pflege.

Mithilfe der Gleichwertigkeitsprüfung werden Ihre Ausbildungsinhalte mit den deutschen Qualifikationsstandards verglichen. Wenn die medizinische Ausbildung in einem Drittstaat erfolgte, werden hierbei oft elementare Unterschiede festgestellt. Diese Defizite können jedoch mit einer einschlägigen Berufserfahrung ausgeglichen werden. Bewertet die zuständige Behörde die Gleichwertigkeit nicht als ausreichend, ist eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich.
 

9. Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, um als Pflegekraft in Deutschland arbeiten zu können. Die Kenntnisstandprüfung umfasst eine mündliche und praktische Prüfung, die Inhalte können je nach Bundesland voneinander abweichen. Folgende Inhalte können in der Prüfung vorkommen:

  • Interventionen im Rahmen der Körperpflege
  • Hygienisches Arbeiten
  • Mobilität und pflegerische Intervention
  • Behandlungspflege
  • Pflegedokumentation
  • Pflegerische Aspekte spezifischer Erkrankungen
  • Kommunikation und Interaktion

Entsprechende Vorbereitungskurse für Ihre Kenntnisprüfung finden Sie hier: https://www.netzwerk-iq.de/foerderprogramm-iq/landesnetzwerke

Erhalt der Berufsanerkennung / Berufsurkunde

Wenn alle Schritte erfolgreich durchlaufen wurden und das Landesamt alle notwendigen Unterlagen besitzt, erhalten Sie Ihre deutsche Berufsurkunde als Pflegefachkraft. Dementsprechend darf anschließend der Berufstitel „Pflegefachkraft“ geführt und als Pflegefachkraft in Deutschland gearbeitet werden.

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Monja Haller Recruiterin

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