MEDIAN ist ein verlässlicher Partner der Rentenversicherungen, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Unfallversicherungsträger und – nicht zuletzt – der Patienten. Alle MEDIAN Kliniken haben die Zulassung zur Beihilfefähigkeit.
Hauptbelegungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungen der Länder und die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Eine medizinische Rehabilitation kann von Ihnen, von Ihrem Arzt oder im Fall eines Krankenhausaufenthaltes vom jeweiligen Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Nach Prüfung der sozialmedizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien erhalten Sie einen Bescheid.
Mögliche Kostenträger:
Kostenübernahme sichern
Die Anmeldung in einer MEDIAN Klinik ist für Versicherte aller Privatversicherungen, Beihilfestellen und als Selbstzahler möglich. Wenn Sie Fragen zu den Formalitäten haben, dann helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der Reservierungsservices oder der Kliniken gern.
Im Vorfeld eines Aufenthaltes in einer unserer Kliniken empfehlen wir, sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. So können Sie sicherstellen, welche Kosten für den Aufenthalt in der Klinik von Ihrer Versicherung übernommen werden. Bitte klären Sie auch ab, welche Leistungen mit Ihrem Versicherungstarif abgedeckt sind.
Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die Erstattung der entstehenden Behandlungskosten. Dem mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossenen Vertrag können Sie die detaillierten tariflichen Bedingungen zur vollständigen Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass bei einigen Privatversicherungen die Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung nur teilweise mitversichert sind, so dass Sie ggf. mit einem Selbstbehalt rechnen müssen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in der Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung.
Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass Sie in Vorleistung bei Ihrer Versicherung treten müssen. Deshalb ist es hilfreich, vor Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung einzuholen.
Pauschalabrechnung: Patienten, die einen sogenannten Basis- oder Standardtarif mit ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, wird eine Rechnung mit einer Tagespauschale ausgestellt. Mit dieser Tagespauschale ist der gesetzlich vereinbarte Standard vergütet und kein Selbstbehalt zu erwarten.
Einzelleistungsabrechnung: Grundsätzlich erhalten privat versicherte Patienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler über ihren Aufenthalt eine Rechnung mit allen einzeln aufgeführten Positionen. Ein Selbstbehalt ist auf Grund des gehobenen Standards und der exzellenten geleisteten Qualität möglich.
Reha Arten
Die Anschlussheilbehandlung erfolgt direkt im Anschluß an eine stationäre Krankenhausbehandlung - spätestens 2 Wochen nach Entlassung - und kann ambulant wie stationär stattfinden.
Reha Arten
Junge Erwachsene haben aufgrund der verschiedenen Entwicklungen, die in dieser Lebensphase ablaufen, unterschiedlichste Anforderungen an eine Reha. Deshalb geht es nicht nur darum, sie bestens medizinisch zu versorgen, sondern sie auch auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes L…
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Die Erkrankung eines Familienmitglieds hat meist Auswirkungen auf die ganze Familie. Um den Familienzusammenhalt nicht zu gefährden, gibt es Programme zur Rehabilitation, die alle Familienmitglieder miteinbeziehen. Liegt die Erkrankung bei Vater oder Mutter vor, kann sich dies (n…