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Suchterkrankungen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen in den Industrienationen – egal ob legale Suchtmittel wie Alkohol, Tabak und seit April 2024 auch Cannabis, illegale Drogen wie Kokain oder Amphetamine oder nicht-stoffgebundenen Verhaltenssüchte wie pathologisches Spielen oder pathologischer Internet- oder PC-Gebrauch. Die Formen der Suchterkrankung sind vielfältig; sie betreffen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten.
Gemeinsam ist allen, dass sie ohne Hilfe auf Dauer zu erheblichen Problemen und Einschränkungen im Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen führen: Je nach Suchtmittel kommt es zu körperlichen oder psychischen Folge- und Begleiterkrankungen, Problemen im Beruf oder in der Familie. Suchterkrankungen dauern oft viele Jahre, und Betroffene finden ohne entsprechende Suchthilfe häufig keinen Ausstieg.
In Deutschland gibt es zwar ein ausdifferenziertes Hilfesystem mit vielen Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Allerdings werden suchtkranke Menschen oft erst spät erreicht. Zum Teil bringt es auch die Erkrankung selbst mit sich, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, von sich aus Hilfe aufzusuchen. Hier setzt das Angebot der Suchtberatung an.
Mit dem Ziel, Betroffenen den Zugang zu Suchtberatung als Teil der Suchthilfen zu erleichtern, bietet die Suchthotline von MEDIAN gebündeltes und umfangreiches Fachwissen zu Suchtproblematiken als auch übergreifende Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten der Suchthilfe und kann Betroffene und Angehörige entsprechend eines passenden Hilfeangebots professionell beraten.
Die Suchthotline ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Mit der kostenfreien MEDIAN Suchthotline ergänzen wir das bestehende Beratungsangebot und bieten effektive Unterstützung, den Zugang zu weiteren Hilfen vor Ort zu erleichtern. Hierfür nutzt MEDIAN bundesweite Datenbanken.
Wenn jemand einen Entzug beantragen möchte, stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Als Betroffener kann man zunächst den Hausarzt oder einen Facharzt konsultieren, um die Absicht zu besprechen und eine ärztliche Einschätzung zu erhalten. Die Mitarbeiter der Suchthotline können bei der Vermittlung an geeignete Fachleute helfen oder Informationen über Entzugseinrichtungen bereitstellen. Auch bei Suchthilfestellen oder Suchtberatungsstellen finden sich kompetente Ansprechpartner, die bei der Planung und Durchführung eines Entzugs unterstützen können.
Eine Entgiftung ist der Prozess, bei dem der Konsum einer suchterzeugenden Substanz gestoppt wird. In einer Entgiftungseinrichtung wird die Person von geschultem medizinischem Personal betreut und unterstützt. Dies kann die Verabreichung von Medikamenten zur Linderung der Entzugserscheinungen, regelmäßige ärztliche Untersuchungen und psychosoziale Unterstützung umfassen. Ziel ist es, die Person sicher durch den Entgiftungsprozess zu führen und sie dabei zu unterstützen, den Konsum der Substanz zu beenden.
Um eine Reha zu beantragen, wird zunächst eine ärztliche Empfehlung benötigt, die den Rehabilitationsbedarf aufgrund der medizinischen Situation bescheinigt. Diese Empfehlung kann von einem Hausarzt oder einem Facharzt ausgestellt werden. Anschließend muss ein Antrag auf Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, in dem die Diagnose und der empfohlene Rehabilitationsbedarf dokumentiert sind. Die Psychologinnen und Psychologen der Suchthotline können dabei unterstützen, die richtige Reha-Klinik für verschiedene Suchterkrankungen auszuwählen und bei der Antragstellung zu helfen. Die Rentenversicherung prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung der Reha.
Ja, in der Regel besteht das Recht, die Reha-Einrichtung frei zu wählen, solange sie von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt ist und die benötigten Leistungen anbietet. Die Präferenzen bezüglich der Einrichtung können bei der Antragstellung angegeben werden. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt diese Wünsche, soweit möglich. Es ist jedoch möglich, dass bestimmte Einrichtungen aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen oder spezifischen Therapieangeboten nicht verfügbar sind. In solchen Fällen kann die Rentenversicherung alternative Einrichtungen vorschlagen oder um Zustimmung zu einer anderen Einrichtung bitten.
Nach der Erkennung einer Suchtproblematik ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen. Betroffene können sich an Suchtberatungsstellen oder Psychologen und Psychotherapeuten wenden, um einen individuellen Behandlungsplan zu entwickeln. Zusätzlich ist die Unterstützung von Freunden, Familie oder Selbsthilfegruppen wie den Anonymen Alkoholikern (AA) oder Narcotics Anonymous (NA) wichtig. Die Ansprechpartner der Suchthotline können Patienten bei der Vermittlung an Beratungsstellen unterstützen und auf verfügbare Ressourcen hinweisen. Wichtig ist, den Mut zu haben, Hilfe anzunehmen, da Unterstützung vorhanden ist, um den Weg zur Genesung zu ebnen.