Reha Antrag zur Long Covid Rehabilitation

Alle Infos zu Ihrer Reha

Wichtige Formulare

Antrag zur Long-Covid-Reha

Hier finden Sie Infos rund um Ihren Reha-Antrag bei den einzelnen Kostenträgern.

Nehmen Sie diesen Flyer mit zu Ihrem Hausarzt. So weiß Ihr Hausarzt direkt über das Rehangebot bei Long Covid Bescheid.

Informationen für gesetzlich Versicherte

Eine medizinische Rehabilitation kann von Ihnen, von Ihrem Arzt oder im Fall eines Krankenhausaufenthaltes vom jeweiligen Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Nach Prüfung der sozialmedizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien erhalten Sie einen Bescheid.

Mögliche Kostenträger

  • Für alle, die krankenversichert sind sowie für Rentner – die Krankenkassen
  • Für alle, die rentenversichert sind bzw. es eine Zeitlang waren – die Rentenversicherung
  • Für alle, die weder kranken- noch rentenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten – das Sozialamt
  • Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall – die Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften
  • Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und Gewaltopfer – das Versorgungsamt
  • Für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht) – die Beihilfestelle

Kostenübernahme sichern

Informationen für Privatversicherte

Die Anmeldung in einer MEDIAN Klinik ist für Versicherte aller Privatversicherungen, Beihilfestellen und als Selbstzahler möglich. Wenn Sie Fragen zu den Formalitäten haben, dann helfen Ihnen unsere Mitarbeiter der Reservierungsservices oder der Kliniken gern.

Im Vorfeld eines Aufenthaltes in einer unserer Kliniken empfehlen wir, sich bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren. So können Sie sicherstellen, welche Kosten für den Aufenthalt in der Klinik von Ihrer Versicherung übernommen werden. Bitte klären Sie auch ab, welche Leistungen mit Ihrem Versicherungstarif abgedeckt sind. 

Rechtliche Grundlagen

Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf die Erstattung der entstehenden Behandlungskosten. Dem mit Ihrer Krankenversicherung abgeschlossenen Vertrag können Sie die detaillierten tariflichen Bedingungen zur vollständigen Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass bei einigen Privatversicherungen die Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung nur teilweise mitversichert sind, so dass Sie ggf. mit einem Selbstbehalt rechnen müssen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne in der Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung.

Informationen zur Abrechnung

Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass Sie in Vorleistung bei Ihrer Versicherung treten müssen. Deshalb ist es hilfreich, vor Beginn des Rehabilitationsaufenthaltes eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenversicherung einzuholen.  

Pauschalabrechnung: 
Patienten, die einen sogenannten Basis- oder Standardtarif mit ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, wird eine Rechnung mit einer Tagespauschale ausgestellt. Mit dieser Tagespauschale ist der gesetzlich vereinbarte Standard vergütet und kein Selbstbehalt zu erwarten.  

Einzelleistungsabrechnung: 
Grundsätzlich erhalten privat versicherte Patienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler über ihren Aufenthalt eine Rechnung mit allen einzeln aufgeführten Positionen. Ein Selbstbehalt ist auf Grund des gehobenen Standards und der exzellenten geleisteten Qualität möglich.

Antrag der Reha für den Erhalt Ihrer Gesundheit

Sie haben den Wunsch, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen, oder Ihr Arzt bzw. Therapeut empfiehlt Ihnen eine Rehabilitation? Dann stellen Sie gemeinsam einen Antrag bei Ihrem Kostenträger. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reha, um Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

+49 (0)30 530055-0Kontakt